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    <title> (Wegweiser VerbraucherInnenschutz - Patientinnenschutz - Interessenvertretung) : Rubrik:Sterbehilfe-Debatte</title>
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    <description>Wegweiser VerbraucherInnenschutz - Patientinnenschutz - Interessenvertretung</description>
    <dc:publisher>Breast Cancer Action Germany</dc:publisher>
    <dc:creator>Breast Cancer Action Germany</dc:creator>
    <dc:date>2008-11-11T21:03:01Z</dc:date>
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  <item rdf:about="http://bcag.twoday.net/stories/5071376/">
    <title>Bundesrat: Beratungen zum Verbot kommerzieller und organisierter Suizidhilfe gehen...</title>
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    <description>&lt;meta name=&quot;verify-v1&quot; content=&quot;faN/ktvIXIgW9s9pzoTmKofR4kISBU9mSSz1vnjOtJ8=&quot; /&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 04. Juli 2008 hat im Bundesrat eine Beratung über einen Gesetzentwurf zum Verbot der kommerziellen und organisierten Suizidhilfe stattgefunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In seiner &lt;img title=&quot;Link&quot; height=&quot;13&quot; alt=&quot;Link&quot; width=&quot;12&quot; src=&quot;http://static.twoday.net/bcag/images/Pfeil.jpg&quot; /&gt; &lt;a href=&quot;http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8538/DE/presse/pm/2008/097-2008.html?__nnn=true&quot;&gt;Pressemeldung 97/2008&lt;/a&gt; hält der Bundesrat an der &lt;b&gt;Stärkung von Palliativmedizin und Hospizarbeit&lt;/b&gt; fest. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Pressemeldung des Bundesrats heißt es konkret: &quot;Der Bundesrat spricht sich für die Strafbarkeit gewerblicher Sterbehilfe und zugleich für die Stärkung der Palliativmedizin und der Hospizarbeit aus. In einer heute gefassten Entschließung schlägt er vor, das Betreiben eines Gewerbes zur Suizidbeihilfe ebenso unter Strafe zu stellen wie das gewerbliche Anbieten und Vertreiben von Mitteln zur Selbsttötung oder die Übernahme einer maßgebenden Rolle in einem derartigen Gewerbe. Noch in diesem Jahr solle der Gesetzgeber tätig werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hintergrund für die Entschließung ist, dass sich auch in Deutschland seit einiger Zeit vermehrt kommerzielle Sterbehilfeorganisationen etablieren wollen. Diese bieten Suizidwilligen einen vermeintlich leichten Weg in den Tod an - gegen Zahlung meist erheblicher Geldbeträge. Gerade Menschen in einer momentanen Verzweiflungssituation können durch die leichte Verfügbarkeit von Suizidmöglichkeiten zu unumkehrbaren Entscheidungen verführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bundesrat warnt zudem davor, dass ein - wenn auch vielleicht nur subjektiv empfundener - Erwartungsdruck auf schwer kranke und alte Menschen entstehen könnte. Es widerspreche dem Menschenbild des Grundgesetzes, wenn mit dem Suizid und dem Leid von Menschen Geschäfte gemacht werden, betont die Entschließung.&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus der konkreten Erfahrung mit Frauen mit fortgeschrittener Brustkrebserkrankung können wir den &quot;subjektiv empfundenen Erwartungsdruck&quot;, den einzelne Frauen nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der zur Zeit laufenden öffentlichen Diskussion verstärkt empfinden, bestätigen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &lt;img title=&quot;Link&quot; height=&quot;13&quot; alt=&quot;Link&quot; width=&quot;12&quot; src=&quot;http://static.twoday.net/bcag/images/Pfeil.jpg&quot; /&gt;  &lt;a href=&quot;http://www.hospize.de/&quot;&gt;Deutsche Hospiz Stiftung&lt;/a&gt; kritisierte die Entschließung des Bundesrates. &quot;Das heiße Eisen eines Verbots der kommerziellen und organisierten Suizidhilfe wollte heute im Bundesrat keiner anfassen - das hinterlässt einen schalen Nachgeschmack&quot;, wird der Geschäftsführer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, zitiert. &quot;Aufgabe muss es sein, den Menschen zu zeigen, wie sie konkret begleitet werden können, wenn sie alt oder schwer krank sind&quot;, so Brysch weiter. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gefordert von der Politik sei eine eindeutige Absage an jede Form einer kommerziellen und organisierten Suizidhilfe. So müsse das vor anderthalb Jahren beschlossene Gesetz zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung endlich in der Praxis ankommen und der &quot;Eiertanz um Patientenverfügungen&quot; dringend zu Gunsten eines Gesetzes beendet werden, das den Menschen Sicherheit biete. Auch im Bereich der Pflege bedürfe es wichtiger Prioritätensetzung. Die Verschiebung der Entscheidung im Bundesrat mache den dringlichen Aufgabenkatalog nur wieder größer, so das Fazit von Brysch.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da der ursprünglich vorgeschlagene Gesetzentwurf zur nochmaligen Beratung zurück in die Fachausschüsse überwiesen wurde, werden wir den Sachstand weiter genau verfolgen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Wichtige Links:&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;img title=&quot;&quot; height=&quot;16&quot; alt=&quot;bullet_blue&quot; width=&quot;19&quot; src=&quot;http://static.twoday.net/bcag/images/bullet_blue.gif&quot; /&gt; &lt;a href=&quot;http://www.sterbehilfe-debatte.de&quot;&gt;http://www.sterbehilfe-debatte.de&lt;/a&gt; (ehrenamtliches Gemeinschaftsprojekt der &lt;a href=&quot;http://www.kritischebioethik.de/&quot;&gt;InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland&lt;/a&gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;img title=&quot;&quot; height=&quot;16&quot; alt=&quot;bullet_blue&quot; width=&quot;19&quot; src=&quot;http://static.twoday.net/bcag/images/bullet_blue.gif&quot; /&gt; Das gesellschaftliche Tötungsverbot darf nicht angetastet werden! (Bioskop e.V.)&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.bioskop-forum.de/appell/appell_toetungsverbot.html&quot;&gt;http://www.bioskop-forum.de/appell/appell_toetungsverbot.html&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Dokumente zur Bundesratssitzung am 04.07.08&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;img title=&quot;&quot; height=&quot;16&quot; alt=&quot;bullet_blue&quot; width=&quot;19&quot; src=&quot;http://static.twoday.net/bcag/images/bullet_blue.gif&quot; /&gt; Erläuterung, 846. BR, 04.07.08 TOP 17: &lt;a href=&quot;http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDocs/TO/846/erl/17,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/17.pdf&quot;&gt;Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung&lt;/a&gt; (... StrRÄndG) - Antrag der Länder Saarland, Hessen, Thüringen - Drucksache: 230/06 &lt;br /&gt;
Beschlusstenor in der Bundesratssitzung am 04.07.08: Vertagung; Entschließung; Ausschussrückverweisung   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;img title=&quot;&quot; height=&quot;16&quot; alt=&quot;bullet_blue&quot; width=&quot;19&quot; src=&quot;http://static.twoday.net/bcag/images/bullet_blue.gif&quot; /&gt; &lt;a href=&quot;http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2006/0201-300/230-06,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/230-06.pdf&quot;&gt;Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung&lt;/a&gt; (... StrRÄndG) &lt;br /&gt;
Gesetzesantrag der Länder Saarland, Thüringen, Hessen &lt;br /&gt;
Bundesrat Drucksache 230/06, 27.03.06, 15 Seiten   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;img title=&quot;&quot; height=&quot;16&quot; alt=&quot;bullet_blue&quot; width=&quot;19&quot; src=&quot;http://static.twoday.net/bcag/images/bullet_blue.gif&quot; /&gt; &lt;a href=&quot;http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2008/0401-500/436-08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/436-08.pdf&quot;&gt;Empfehlungen der Ausschüsse R - G - In zu Punkt ... der 846. Sitzung des Bundesrates am 4. Juli 2008 zum Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung&lt;/a&gt; (... StrRÄndG) - Antrag der Länder Saarland, Hessen, Thüringen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Weitere Info auf unserer Website:&lt;/b&gt; &lt;br /&gt;
&lt;img title=&quot;&quot; height=&quot;16&quot; alt=&quot;bullet_blue&quot; width=&quot;19&quot; src=&quot;http://static.twoday.net/bcag/images/bullet_blue.gif&quot; /&gt; &lt;a href=&quot;http://www.bcaction.de/04ethik/04_euthanasie.htm&quot;&gt;http://www.bcaction.de/04ethik/04_euthanasie.htm&lt;/a&gt;</description>
    <dc:creator>Breast Cancer Action Germany</dc:creator>
    <dc:subject>&lt;a href=&quot;http://bcag.twoday.net/topics/Sterbehilfe-Debatte&quot;&gt;Sterbehilfe-Debatte&lt;/a&gt;</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2008 Breast Cancer Action Germany</dc:rights>
    <dc:date>2008-07-20T14:11:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://bcag.twoday.net/stories/3044683/">
    <title>Schmidt gegen Legalisierung der aktiven Sterbehilfe</title>
    <link>http://bcag.twoday.net/stories/3044683/</link>
    <description>&quot;Um Forderungen nach einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe entgegenzuwirken, will Bundesgesundheitsministerin Schmidt die Versorgung von Schwerstkranken verbessern. Für die Betreuung rund um die Uhr sollen 250 Millionen &#8364; zur Verfügung gestellt werden. Schmidt räumte ein, die Einrichtungen für Schwerstkranke müssten verbessert werden. Schmidt: &quot;Darum geht es, dass dort Teams von Ärzten, Pflegerinnen und Pflegern und anderen, die im Grunde genommen schwer krank sind, die schwere Schmerzen haben und die auch unheilbar krank sind, von denen man auch weiß, sie werden sterben, dass die in den letzten Tagen, Wochen und Monaten auch die Versorgung geben, die die Menschen brauchen, damit sie in Würde sterben können.&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitschrift Tagesschau, ARD, gesendet am 20.10.2005&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Weiterlesen:&lt;br /&gt;
Schmidt: Absage an aktive Sterbehilfe&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://archiv.spd.de/servlet/PB/menu/1011220/1684687.html&quot;&gt;http://archiv.spd.de/servlet/PB/menu/1011220/1684687.html&lt;/a&gt;</description>
    <dc:creator>Breast Cancer Action Germany</dc:creator>
    <dc:subject>&lt;a href=&quot;http://bcag.twoday.net/topics/Sterbehilfe-Debatte&quot;&gt;Sterbehilfe-Debatte&lt;/a&gt;</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2006 Breast Cancer Action Germany</dc:rights>
    <dc:date>2006-12-09T14:11:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://bcag.twoday.net/stories/3250490/">
    <title>Sterbebegleitung - Materialien des Nationalen Ethikrates - Pressemeldung</title>
    <link>http://bcag.twoday.net/stories/3250490/</link>
    <description>Nationaler Ethikrat legt Stellungnahme zum Thema Sterbebegleitung vor&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach intensiven Beratungen veröffentlicht der Nationale Ethikrat am heutigen Donnerstag seine Stellungnahme &quot;Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende&quot;. Sie schließt an die im Juni 2005 veröffentlichte Stellungnahme zur Patientenverfügung an. Der Ethikrat hat die Fragen eines verantwortlichen Umgangs mit dem Sterben eingehend diskutiert. Er hat umfangreiches Material gesichtet, Expertisen eingeholt, mit Ärzten und medizinischem Fachpersonal gesprochen und sich auf Tagungen in Augsburg und Münster der nach wie vor kontrovers geführten öffentlichen Diskussion gestellt. Das Ergebnis sind die nun vorgelegten Empfehlungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Nationale Ethikrat schlägt vor, die eingeführte, aber missverständliche und teilweise irreführende Terminologie von aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe aufzugeben.&lt;br /&gt;
Entscheidungen und Handlungen am Lebensende, die sich mittelbar oder unmittelbar auf den Prozess des Sterbens und den Eintritt des Todes auswirken, können angemessen beschrieben und unterschieden werden, wenn man sich terminologisch an folgenden Begriffen orientiert:&lt;br /&gt;
Sterbebegleitung, Therapie am Lebensende, Sterbenlassen, Beihilfe zur Selbsttötung, Tötung auf Verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Blick auf Sterbebegleitung und Therapien am Lebensende unterstreicht der Ethikrat, dass jeder unheilbar kranke und sterbende Mensch Anspruch darauf hat, unter menschenwürdigen Bedingungen behandelt, gepflegt und begleitet zu werden. Bei allen Maßnahmen der&lt;br /&gt;
Sterbebegleitung und der Therapien am Lebensende ist der Wille des Betroffenen maßgebend. Jedem unheilbar kranken und sterbenden Menschen muss eine ausreichende palliativmedizinische Versorgung gewährt werden. Ärzte sollten dabei Aspekte der Lebensqualität des Patienten über solche der maximalen Verlängerung seines Lebens stellen dürfen, ohne strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ausreichende stationäre und ambulante Versorgung in Pflegeheimen, Palliativstationen und Hospizen ist ebenso dringend geboten wie der Ausbau von Angeboten der interdisziplinären Aus- und Fortbildung für Ärzte und Pflegende im Umgang mit Schwerkranken und Sterbenden. Das ehrenamtliche Engagement bei der Sterbebegleitung sollte gefördert und unterstützt werden, und Angehörigen sollte eine kompetente Beratung über Pflege- und Versorgungsmöglichkeiten von&lt;br /&gt;
schwer kranken Menschen zur Verfügung stehen. Es sollten arbeitsrechtliche Freistellungsansprüche eingeräumt werden, um nahe stehenden Personen die Begleitung eines Sterbenden zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Sterbenlassen gehört, dass jeder Patient das Recht hat, eine medizinische Maßnahme abzulehnen, auch dann, wenn diese Maßnahme sein Leben verlängern könnte. Gleiches gilt, wenn der Betroffene zu einer Erklärung außer Stande ist, seine Ablehnung aber hinreichend sicher&lt;br /&gt;
aus einer Patientenverfügung oder sonstigen verlässlichen Anhaltspunkten zu entnehmen ist. Sofern es keine sicheren Erkenntnisse über den Willen des Patienten gibt oder ein solcher&lt;br /&gt;
nicht gebildet werden konnte, sollte für strafrechtliche und berufsrechtliche Sanktionen kein Raum sein, wenn eine medizinische Behandlung unter Abwägung ihrer Aussichten auf Erfolg, des&lt;br /&gt;
Leidenszustandes des Patienten und seiner voraussichtlichen Lebenserwartung nicht mehr angezeigt ist und sie deshalb unterlassen, begrenzt oder beendet wird. In Zweifelsfällen hat die Erhaltung des Lebens Vorrang.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was Suizid, Suizidintervention und Beihilfe zum Suizid betrifft, sollten Rechtsordnung und gesellschaftliche Praxis weiterhin darauf ausgerichtet sein, Menschen, auch wenn sie schwer krank sind, von dem Wunsch, sich selbst das Leben zu nehmen, abzubringen und ihnen eine&lt;br /&gt;
Perspektive für ihr Leben zu eröffnen. Bestehen bei einem Suizidversuch eines schwer kranken Menschen klare Anhaltspunkte, dass der Versuch aufgrund eines ernsthaft bedachten Entschlusses erfolgt und dass der Betroffene jegliche Rettungsmaßnahme ablehnt, so sollen&lt;br /&gt;
nach Auffassung der Mehrheit der Mitglieder des Nationalen Ethikrates Personen, die beispielsweise als Ärzte oder Angehörige eine besondere Einstandspflicht für den Suizidenten haben, von einer Intervention absehen dürfen, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Einige Mitglieder des Nationalen Ethikrates halten es für erforderlich, diese Möglichkeit auf Situationen zu beschränken, in denen die schwere Krankheit absehbar zum baldigen Tod führen wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Hinblick auf die Zulässigkeit der ärztlichen Beihilfe zum Suizid und der organisierten Beihilfe zum Suizid bestehen im Nationalen Ethikrat zum Teil unterschiedliche Auffassungen. Einmütig&lt;br /&gt;
spricht sich der Nationale Ethikrat für ein strafbewehrtes Verbot einer gewinnorientiert betriebenen Beihilfe zum Suizid aus. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) sollte beibehalten werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stellungnahme Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende kann auf der Website des Nationalen Ethikrates eingesehen werden unter &lt;a href=&quot;http://www.ethikrat.org/stellungnahmen/stellungnahmen.html&quot;&gt;http://www.ethikrat.org/stellungnahmen/stellungnahmen.html&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pressekontakt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dr. Rudolf Teuswen&lt;br /&gt;
Leiter der Geschäftsstelle&lt;br /&gt;
Nationaler Ethikrat&lt;br /&gt;
Jägerstraße 22/23&lt;br /&gt;
10117 Berlin&lt;br /&gt;
Tel.: 030/20370-612&lt;br /&gt;
Fax:  030/20370-252&lt;br /&gt;
Mail: kontakt@ethikrat.org</description>
    <dc:creator>Breast Cancer Action Germany</dc:creator>
    <dc:subject>&lt;a href=&quot;http://bcag.twoday.net/topics/Sterbehilfe-Debatte&quot;&gt;Sterbehilfe-Debatte&lt;/a&gt;</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2006 Breast Cancer Action Germany</dc:rights>
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  </item>
  <item rdf:about="http://bcag.twoday.net/stories/3250440/">
    <title>Sterbebegleitung - Materialien des Nationalen Ethikrates</title>
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    <description>&lt;a href=&quot;http://www.ethikrat.org/stellungnahmen/pdf/Stellungnahme_Selbstbestimmung_und_Fuersorge_am_Lebensende.pdf&quot;&gt;Stellungnahme Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://bcag.twoday.net/stories/3250490/&quot;&gt;Pressemeldung zur Stellungnahme&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.ethikrat.org/stellungnahmen/pdf/Stellungnahme_Patientenverfuegung.pdf&quot;&gt;Stellungnahme Patientenverfügung&lt;/a&gt;</description>
    <dc:creator>Breast Cancer Action Germany</dc:creator>
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