Palliativmedizin

3
Sep
2008

Charta für schwerstkranke und sterbende Menschen

Im Alltag von Frauen mit fortgeschrittener Brustkrebserkrankung zeigt sich uns Tag für Tag, dass das "soziale Netz" auch in dieser schwierigen Lebensphase nicht immer tragfähig ist. Ob Schmerzmittelversorgung, Kompetenz in der spezialisierten Pflege, Probleme bei Kostenübernahme im Verschiebebahnhof von Kosten- und Leistungsträgern, Befristungen beim Aufenthalt in Palliativeinrichtungen oder Angehörige, die sich allein gelassen fühlen: aus der Sicht von Frauen mit Brustkrebs ist einiges verbesserungsfähig. Wichtig neben guten theoretischen Absichten ist vor allem, dass die praktische Hilfe bei Schwerstkranken und Sterbenden tatsächlich ankommt. Das ist bei uns heute nicht wirklich sichergestellt.

Aktuell wandte sich am 3. September 2008 in Berlin die Bundesärztekammer (BÄK) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) und dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband e.V. (DHPV) an die Öffentlichkeit, um auf die Absicht der Entwicklung einer Charta für schwerstkranke und sterbende Menschen in Deutschland hinzuweisen.

Die Bundesärztekammer berichtet in ihrer Presselmeldung, dass die Charta vor allem gesellschaftspolitische, insbesondere ethische und rechtliche Fragen, die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, Fragen der Aus- und Weiterbildung der verschiedenen Berufsgruppen sowie Fragen der Forschung verankern will. Der Prozess wurde im Rahmen einer internationalen Initiative (?) angestoßen, so heißt es weiter, um die Förderung der internationalen Zusammenarbeit in diesen Fragen zu verbessern.

Prof. Dr. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, schließt auch die Debatte um den "sogenannten selbstbestimmten Tod und die aktive Sterbehilfe" mit ein, um dieser "glaubwürdig und überzeugend etwas entgegenzusetzen“, so Fuchs.

In den kommenden Monaten sollen Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Organisationen sowie Experten aus dem Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung in Arbeitsgruppen die anstehenden Themen bearbeiten, so die BÄK, die neben der Pressemeldung zeitgleich auch einen "Letter of Intent" (übers. etwa Absichtserklärung) vorgelegt hat.

Weiterführende Links/Quellen


Pressemeldung der Bundesärztekammer zur Charta v. 03.09.2008

Pressemeldung der Bundesärztekammer: "Fuchs: Palliativversorgung noch immer unzureichend" v. 03.09.2008

pdf_button Letter of Intent zur "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen"
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11
Mrz
2008

Richtlinie zur Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tritt am 12.03.2008 in Kraft

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. Dezember 2007 "Richtlinie Spezialisierte ambulante Palliativversorgung" (Neufassung) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Richtlinie tritt am 12. März 2008 in Kraft.

Der G-BA will damit die Versorgung schwerstkranker Menschen am Lebensende verbessern. In der Pressemeldung des Gemeinsamen Bundesausschusses heißt es, dass schwerstkranke Patientinnen und Patienten, die an ihrem Lebensende im häuslichen Umfeld gepflegt werden, im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig Anspruch auf eine bessere Versorgung haben. Die neue Richtlinie „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ soll ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod auch in der vertrauten häuslichen Umgebung oder in einer stationären Pflegeeinrichtung ermöglichen. Ziele sind der Erhalt der Lebensqualität und die Förderung der Selbstbestimmung, wobei besonders die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Patientinnen und Patienten im Vordergrund stehen.

Zum Beschlusstext:
http://www.g-ba.de/downloads/39-261-582/2007-12-20-SAPV-Neufassung_BAnz.pdf


Die Leistungen, die die Richtlinie des G-BA vorsieht, können von Vertrags- oder Krankenhausärzten verordnet werden. Ein besonders qualifiziertes, interdisziplinär zusammengesetztes Palliativ-Care-Team (PCT) kann je nach Bedarf beratend tätig werden, die Versorgung koordinieren, mit zusätzlichen Maßnahmen unterstützen oder diese auch vollständig übernehmen.

Die Versorgung durch die PCTs kann unter anderem auch die Linderung von Symptomen durch Arzneimittel und andere Maßnahmen, eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft in Not- oder Krisenfällen bis hin zur psychosozialen Unterstützung von Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen, insbesondere im Umgang mit Sterben und Tod, beinhalten.

In der Palliativversorgung ist bei uns auch bei Frauen mit Brustkrebs noch viel verbesserungsfähig. Es bleibt zu hoffen, dass die Richtlinie auch tatsächlich zu einer spürbaren Verbesserung führt.
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21
Dez
2007

G-BA stärkt Versorgung schwerstkranker Menschen am Lebensende - Richtlinie zur Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung beschlossen

Text: Gemeinsamer Bundesausschuss [Pressemeldung v. 21.12.2007, zur Dokumentation]

Schwerstkranke Patientinnen und Patienten, die an ihrem Lebensende im häuslichen Umfeld gepflegt werden, haben im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig Anspruch auf eine bessere Versorgung. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Siegburg. Die neue Richtlinie „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ soll diesen Patientinnen und Patienten ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod auch in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in einer stationären Pflegeeinrichtung ermöglichen. Ziel ist der Erhalt der Lebensqualität und die Förderung der Selbstbestimmung, wobei besonders die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Patientinnen und Patienten im Vordergrund stehen.

Mit der jüngsten Gesundheitsreform hatte der Gesetzgeber den G-BA unter anderem auch damit beauftragt, die Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung zu regeln. Die Leistungen, die die Richtlinie des G-BA vorsieht, können von Vertrags- oder Krankenhausärzten verordnet werden. Ein besonders qualifiziertes interdisziplinär zusammengesetztes Palliativ-Care-Team (PCT) kann je nach Bedarf beratend tätig werden, die Versorgung koordinieren, mit zusätzlichen Maßnahmen unterstützen oder diese auch vollständig übernehmen.

Die Versorgung durch die PCTs kann unter anderem auch die Linderung von Symptomen durch Arzneimittel und andere Maßnahmen, eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft in Not- oder Krisenfällen bis hin zur psychosozialen Unterstützung von Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen, insbesondere im Umgang mit Sterben und Tod beinhalten.

„Der G-BA stellt mit diesem Beschluss sicher, dass die Bedingungen für eine optimale Versorgung von schwerstkranken Menschen in ihrer letzten Lebensphase mit einem häufig sehr umfassenden Behandlungs- und Betreuungsbedarf gegeben sind. Dabei wurde besonders die flexible Zusammenarbeit der Palliativ-Care-Teams und weiteren Beteiligten gewährleistet“, sagte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess.

Link zur Pressemeldung

Link zur Palliativversorgungsrichtlinie
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