Gewebebanking

30
Jul
2007

Ausschreibung zum Förderschwerpunkt Tumorgewebebanken

Text: Deutsche Krebshilfe e.V. [Ausschreibungstext, zur Dokumentation]

Die Deutsche Krebshilfe fördert zahlreiche innovative Forschungsprojekte mit dem Ziel, neue Diagnose und
Therapieverfahren für Krebserkrankungen zu entwickeln. Das Fehlen systematisch angelegter Tumorgewebebanken
einschließlich der konsequent gesammelten klinischen Information stellt ein großes Problem für die klinische Krebsforschung dar.
Mit dem Ziel, Grundlagen für die Etablierung größerer überregionaler Gewebeasservierungsbanken zu schaffen, hat die Deutsche Krebshilfe die Einrichtung des Schwerpunktprogramms
'Tumorgewebebanken' beschlossen. Das Programm ist mit 2,3 Mio. € budgetiert.

Die Ausschreibung richtet sich an Träger von bereits bestehenden Tumorgewebebanken (z. B. Medizinische Fakultäten, Universitätskliniken oder Großforschungseinrichtungen).

Im Rahmen des Förderungsschwerpunktprogramms
können Konsortien/Verbünde – an denen jeweils bis zu 3 Standorte beteiligt sind – bei der Etablierung überregionaler Tumorgewebebanken zu je einer ausgewählten organbezogenen
Tumorentität für einen Zeitraum von 3 Jahren unterstützt werden. Ein Standort kann nur an einem Verbund beteiligt sein.
Folgende Voraussetzungen für eine Antragstellung müssen gegeben sein:
  • Als Antragsteller müssen Pathologen und Kliniker aus operativen bzw. onkologischen Fächern
    gemeinsam auftreten und den Antrag über ihre jeweiligen Träger einreichen. Antragsteller und
    Träger müssen die Gewebequalität und umfassende klinische Dokumentation (anamnestisch, prospektiv)
    garantieren.
  • Jeder Verbund muss verbindliche gemeinsame 'standard operating procedures' (SOPs), ein Strukturkonzept
    für Kontributoren und Nutzer und – bereits im Rahmen der Antragstellung
  • Kriterien
    für die Qualitätskontrolle festlegen.
  • Die Tumorgewebebanken bzw. Verbünde müssen mit innovativen wissenschaftlichen Projekten verknüpft sein, die anderweitig finanziert sind.
  • Den Bedürfnissen des Persönlichkeits- und Datenschutzes ist Rechnung zu tragen. Mit den Anträgen
    müssen aktuelle antragsbezogene Voten der zuständigen Ethikkommissionen vorgelegt werden.
  • Die Tumorgewebebanken müssen für eine langfristige und umfassende Nutzung angelegt sein.
  • Nach Begutachtung und Auswahl der zu fördernden Konsortien müssen sich diese vor Förderungsbeginn
    auf gemeinsame SOPs für alle Verbünde einigen.
Wichtiger Hinweis: Antragsteller müssen der Deutschen Krebshilfe bis zum 31.08.2007, 12:00 Uhr bekannt geben, dass eine Antragstellung beabsichtigt ist. Eine Antragstellung ist nur möglich, wenn eine Absichtserklärung zur Antragstellung fristgerecht eingereicht wurde. Anträge sind in englischer Sprache abzufassen und bis zum 19.10.2007, 12:00 Uhr bei der Deutschen
Krebshilfe einzureichen.
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