Gesundheitspolitik

31
Okt
2008

Bundessozialgericht: Leistungsausschluss bei fehlendem Wirksamkeitsbeleg

Bundessozialgericht spricht sich für gleiche Kriterien bei der Bewertung von ambulanten und stationären Behandlungsmethoden aus - Keine generelle Erlaubnis für beliebige Methoden im Krankenhaus zu Lasten der GKV

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in seiner Auffassung bestätigt, dass bei der Bewertung des Nutzens und der Notwendigkeit einer medizinischen Methode trotz unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen (ambulant: § 135 SGB V – Erlaubnisvorbehalt im Unterschied zu stationär: § 137c SGB V – Verbotsvorbehalt) gleiche Bewertungskriterien angewendet werden müssen (Az.: B 1 KR 5/08 R).

Auch für den stationären Bereich sei das allgemeine Qualitätsgebot (§ 2 Abs. 1 S. 3 SGB V) nicht außer Kraft gesetzt. Ob eine im Krankenhaus erbrachte Leistung diesem Qualitätsgebot entspreche, sei wegen § 137c SGB V zwar vielfach erst im Nachhinein und aufgrund einer konkreten Beanstandung und nicht – wie im ambulanten Bereich – erst generell durch den G-BA zu prüfen. Dies ändere aber nichts daran, dass auch nur die stationären Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden dürften, welche die – auch für den ambulanten Sektor geltenden - Qualitätsstandards erfüllen.

Dem Urteil kommt vor dem Hintergrund von nach wie vor anhängigen Rechtsstreiten des G-BA zur Methodenbewertung besondere Bedeutung zu: Im Jahr 2004 hatte der G-BA Beschlüsse gefasst, nach denen die Protonentherapie bei der Behandlung des Mammakarzinoms (Brustkrebs) und des Ästhesioneuroblastoms - eines sehr seltenen Tumors der Nasenhaupthöhle - aus der Erstattungspflicht durch die GKV ausgeschlossen werden sollten. Nach umfangreicher Recherche und Bewertung von Studien <>erschien der Erfolg der Protonentherapie bei der Behandlung dieser Krankheiten nämlich insbesondere wegen fehlender Wirksamkeitsnachweise fragwürdig.

Diese Beschlüsse wurden durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit der Begründung beanstandet, der G-BA müsse die fehlende Wirkung der Methoden zur Behandlung dieser Erkrankungen belegen. Der G-BA hatte dagegen beim Sozialgericht Köln im Sommer 2004 Klage eingereicht. Das Landessozialgericht Essen gab dem G-BA im Juni 2008 beim Mammakarzinom Recht und hob die Beanstandung des Beschlusses zur Protonentherapie durch das Ministerium auf (Az.: L 5 KR 9/08). Wie bereits die erstinstanzliche Entscheidung des Sozialgerichts Köln (Oktober 2005) bestätigte es damit das Vorgehen des G-BA, Methoden mit zweifelhaftem Nutzen auszuschließen, wenn dadurch keine Versorgungslücken entstehen.

Text:
Pfeil-rechts Pressemeldung des Gemeinsamen Bundesausschuss vom 30.10.2008, die Vorgaben waren zunächst beanstandet worden:

Pfeil-rechts Pressemeldung des Gemeinsamen Bundesausschuss vom 06. Juni 2008: Beschluss zur Protonentherapie bei der Behandlung des Mammakarzinoms: BMG hat lediglich Rechtsaufsicht - Landessozialgericht Essen bestätigt Rechtsauffassung des G-BA auch in zweiter Instanz
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7
Aug
2008

Wie soll es weitergehen? Essentials für die Interessenvertretung zum Thema Brustkrebs

Logo der Aktion Think before you pink von Breast Cancer Action BCAction - unsere "Leitlinie" in Sachen Brustkrebs - hat sich aktuell einige grundlegende Gedanken zur Zukunft einer Interessenvertretung bei Brustkrebs und für die Weiterarbeit am Thema gemacht. Gudrun Kemper hat sie für uns gelesen und fasste die Kurzversion für uns zusammen.

Breast Cancer Action hat sich von einer eindimensionalen Suche nach „der Heilung“ im herkömmlichen Sinne verabschiedet und spannt den Bogen weiter. Seit numehr 20 Jahren nimmt die Organisation mit Sitz in San Francisco auch schädliche Emissionen und die Zusammenhänge zwischen Brustkrebs und Umwelt ins Visier. Weiterer wichtiger Bereich ist die Hinterfragung der Geschäftemacherei und der Verkaufsförderung mit sogenannten „Guten Taten“ (Cause Marketing), einem Geschäftszweig, der bei Brustkrebs in den letzten rund 10 Jahre besonders weit angewachsen ist. Auswirkungen sind in den letzten Jahren auch bei uns spürbar geworden. Sie erschweren Frauen die Orientierung und versperren den Blick auf Wesentliches. Wesentlich sind insbesondere drei Punkte, die Breast Cancer Action herausgearbeitet hat:

Engagement für eine besser wirksame und weniger schädliche Brustkrebstherapie. Um dieses zu erreichen, müssen die Machtverhältnisse in der amerikanischen Arzneimittelzulassugsbehörde FDA im Zusammenhang mit der Arzneimittelzulassung weg von den Interessen der Pharmaindustrie und wieder zurück zur Gemeinwohlbindung verlagert werden. Dieses ist für Breast Cancer Action als unabhängige Organisation, die eine Finanzierung durch Gelder aus der Pharmaindustrie grundsätzlich nicht zulässt, eine der erforderlichen Konsequenzen aus dem Prozess um die Zulassung des Medikaments Avastin. Breast Cancer Action hält fest, dass Avastin zugelassen worden sei, bevor ein Überlebensvorteil oder ein Vorteil in Bezug auf die Lebensqualität belegt werden konnte. Vor dem Hintergrund der gefährlichen Nebenwirkungen von Medikamenten, wie sie auch die „ESA’s“ gezeigt hatten, fordert Breast Cancer Action die FDA auf, die Interessen von Frauen wieder an die erste Stelle zu rücken.

Zur Erinnerung: "ESA's" sind die Erythropoese stimulierende Wirkstoffe. Zum Weiterlesen s. auch: http://www.arznei-telegramm.de/register/F7891VC.pdf. (Wer an der PREPARE-Studie teilgenommen hat, sollte sich die Berichterstattung im Arzneitelegramm unbedingt durchlesen, 733 Patientinnen aus 78 Brustzenten haben an der Studie bei uns in Deutschland teilgenommen.) Diese Medikamente sind in den USA, wo es kein Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel bei den Endverbrauchern - also bei Patientinnen und Patienten - gibt, bei Frauen mit Brustkrebs heftig beworben worden. In Deutschland wurden die gefährlichen Medikamente z.B. im „Überlebensbuch Brustkrebs“ von U. Goldmann-Posch & R.-R. Martin verschreibungswirksam ebenfalls allen Frauen mit Brustkrebs, deren HB-Werte ein wenig niedrig und damit unter dem "Normbereich" lagen, nahegelegt.

Reduzierung der unfreiwilligen Kontamination mit Umweltbelastungen, die das Brustkrebsrisiko ansteigen lassen. Viele Organisationen geben mittlerweile Anweisungen heraus, wie es möglich ist, das individuelle Risiko einer Kontamination mit Karzinogenen zu reduzieren. Breast Cancer Action will einen Richtungswechsel erreichen. Die Verantwortung kann nicht an das einzelne Individuum delegiert werden, vielmehr müssen die Risiken und Belastungen für ALLE reduziert werden. Während Einzelne es schaffen, den Konsum von Milchprodukten von Kühen, die mit Wachstumshormonen wie rBGH behandelt worden sind und mit einer Verursachung von Brustkrebs in Verbindung gebracht werden, zu vermeiden, will Breast Cancer Action z.B. verstärkt daran arbeiten, die Konzerne zum Verzicht auf den Einsatz solcher Wachstumshormone zu bewegen.


Nicht allein genetische Faktoren, vielmehr sind es auch soziale, politisch bedingte, wirtschaftliche und auch ethnologisch bedingte Ungleichheiten, die zu den unterschiedlichen Überlebenschancen von Frauen mit Brustkrebs führen. Zwar wird auch dazu mittlerweile eine Diskussion geführt, doch weltweit liegt der Fokus weiterhin auf Genforschung und Screening. Während verstanden wird, dass z.B. Asthmaerkrankungen mit einer Senkung der Umweltbelastungen zurückgehen, liegt der Fokus bei Brustkrebs auf Mammographie-Screening oder unterschiedlichen genetischen Veränderungen. Es müssen deswegen neben präventiven Maßnahmen auch mehr Anstrengungen unternommen werden, die allen Frauen mit Brustkrebs gleichgute Überlebenschancen ermöglichen.

Building the Future
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BCA's plans for the future von Barbara Brenner
http://bcaction.org/index.php?page=newsletter-102a

Strategic Priority: Advocate for more effective and less toxic breast cancer treatments by shifting the balance of power in the Food and Drug Administration’s drug approval process away from the pharmaceutical industry and toward the public interest von Lisa Wanzor
http://bcaction.org/index.php?page=newsletter-102b

Strategic Priority: Decreasing involuntary environmental exposures that put people at risk for breast cancer von Pauli Ojea
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Strategic Priority: Creating awareness that it is not just genes but social injustices—political, economic, and racial inequities—that lead to disparities in breast cancer outcomes von Brenda Salgado
http://bcaction.org/index.php?page=newsletter-102d

Link zur PREPARE Studie, die unter der Regie der "German Breast Group (GBG)" durchgeführt wurde: http://clinicaltrials.gov/show/NCT00544232
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11
Jun
2008

"Korrupt oder korrekt? Wie bleibt die Selbsthilfe unabhängig": Neuer Tagungsband ist erschienen

Die Theodor Springmann Stiftung veranstaltete am 27. April 2007 eine Fachtagung zum Thema Sponsoring mit dem provozierenden Titel "Korrupt oder korrekt - wie bleibt die Selbsthilfe unabhängig?"

Dies war bereits die zweite Veranstaltung der Stiftung, die bereits im Jahr 2003 das Thema, zu dem so viele Informationen bei uns nach wie vor fehlen, aufgegriffen hat.

Enthaltene Beiträge:


Vorbemerkungen von Evelyne Hohmann, Theodor Springmann Stiftung

Ursula Helms, Geschäftsführerin der NAKOS: Chancen und Risiken von Sponsoringverträgen in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe

Prof. Dr. Judith Haas, Jüdisches Krankenhaus Berlin: Zusammenarbeit mit der pharmazeutischen Industrie am Beispiel der Anwendungsbeobachtung

Christoph Kranich, Leiter Fachabteilung Gesundheitsdienstleistungen VZ Hamburg: Vom Dilemma der Abhängigkeiten. Geldquellen für Selbsthilfe und Patientenunterstützung

Prof. Dr. Bruno Müller-Oerlinghausen, Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ): Wie wird unabhängige Arzneimittelinformation für Bürger und Bürgerinnen in Deutschland möglich?

Helmut Schröder, Forschungsbereichsleiter Arzneimittel Wissenschaftliches Institut der AOK: Pharmapolitik der GKV. "Standort D" und seine Interessengruppen

Dr. Kirsten Schubert, Universität Bremen: Einfluss des pharmazeutisch-industriellen Komplexes auf die Selbsthilfe

Prof. Dr. Joachim Kugler, Universität Dresden - Gesundheitswissenschaften: Lebensqualität und Gesundheitsökonomie

Gudrun Kemper, Breast Cancer Action Germany: Ein anderes Rezept. Fundraising und Ethik in Frauengesundheitsorganisationen

Ausschnitte aus Diskussionen und Presse sind ebenfalls enthalten. Mit € 8,50 ist der Band nicht teuer und kann beim Veranstalter bestellt werden.

Zur Bestellung bei der Theodor Springmann Stiftung:
http://www.tss-datenbank.de/stiftung/ft_07/tagungsband.html

Website der Theodor Springmann Stiftung:
http://www.patiententelefon.de/

Die Frauenselbsthilfe übernahm das "hochbrisante Thema" exakt in ihre Bundestagung 2007:
http://www.frauenselbsthilfe.de/front_single/pdf/Begruessung_BUTA2007.pdf

Zitat der Bundesvorsitzenden Hilde Schulte in ihrer Eröffnungsrede: "Die Frauenselbsthilfe nach Krebs wurde wie alle Verbände aufgrund von Medienberichten mit dem Thema Korruption konfrontiert. Aber nicht überraschend, neu oder erstmalig. Kooperationen wurden von uns schon immer offen und ohne Scheu kommuniziert.
Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Unternehmen der pharmazeutischen Industrie gab es in der Frauenselbsthilfe nach Krebs schon lange, bevor die Dachverbände sich damit beschäftigten oder gar Journalisten und Transparency International sich einmischten.
Aber kaum etwas verunsichert mehr als ungerechtfertigte Anschuldigungen. Wir haben uns in den letzten Monaten viele Gedanken gemacht über den Umgang mit Sponsoring und ähnlicher Unterstützung der FSH durch Dritte. Die Diskussionen war teitaufwendig, anstrengend, teilweise haben sie auch Nerven gekostet, aber: Geschadet haben sie uns nicht! Wir sind klarer, selbstsicherer, deutlicher in unserem Auftritt nach Innen und Außen geworden. Wir wissen, was wir sollen und vor allem: Wir wissen, was wir nicht wollen!"

Weitere Informationen und Materialien zum Thema Interessenkonflikte in unserer Linksammlung:
http://del.icio.us/conflicts
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30
Mai
2008

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten.
Nachdem Ecuador am 3. April als zwanzigster Mitgliedsstaat die Ratifikationsurkunde in New York hinterlegt hat, ist das Übereinkommen nun, vier Wochen später für alle Mitgliedsstaaten, die bereits ratifiziert haben, völkerrechtlich wirksam. Dieses universelle Vertragsinstrument konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern. Das Vertragswerk stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von weltweit rund 650 Millionen behinderter Menschen dar. Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30. März 2007 unterzeichnet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) arbeite verstärkt daran, die Ratifikation innerstaatlich voranzutreiben. Deutschland bleibe damit Schrittmacher auf dem Weg zur selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen. Der Hintergrund der zügigen Ratifikation entspreche dem Paradigmenwechsel, der konsequent fortgesetzt werde: Hin zu einer Politik für und mit behinderten Menschen im Sinne der Einbindung, Ermutigung, Befähigung, selbstbestimmten Teilhabe und Gleichstellung mit bürgerrechtlichem Ansatz, nicht als karitative Sozialpolitik.

Weiterführende Links:

Pfeil Das UN-Übereinkommen in der deutschen Übersetzung:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/2888/property=pdf/uebereinkommen_ueber_die_rechte_behinderter_menschen.pdf

bzw. auf der UN-Webseite:
Pfeil http://www.un.org/Depts/german/gv-61/band1/ar61106.pdf

UN-Übereinkommen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen (1975):
Pfeil http://www.unric.org/html/german/resolutions/A_RES_3447.pdf

UN-Rahmenbestimungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte (1993):
Pfeil http://www.unric.org/html/german/resolutions/A_RES_48_96.pdf

Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (30. Oktober 2006):
Pfeil http://www.un.org/Depts/german/gv-61/band1/ar61106.pdf
Das Fakultativ-Protokoll wurde von Deutschland am 30. März 2007 als einem der esten Staaten unterzeichnet.
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4
Mai
2008

Notbremse gezogen – Unser Rücktritt vom EUROPA DONNA Vorstand in Deutschland

Nachdem die Europäische Parlamentsgruppe zu Brustkrebs die Zusammenarbeit mit dem Dachverband EUROPA DONNA international aufkündigte, zogen auch Gudrun Kemper und Susanne Schroeder vom EUROPA DONNA Vorstand in Deutschland die Konsequenzen und legten ihre Ämter als Präsidentin und Schatzmeisterin zum 30.04.2008 nieder.

Eine kurze Episode ging damit schnell zu Ende, denn erst im September 2007 sind beide noch voller Hoffnung im Team mit engagierten Frauen angetreten, um die unabhängige Arbeit, die von EUROPA DONNA in den vergangenen Jahren in Deutschland geleistet worden war, fortzusetzen. "Wir sind sehr traurig", sagt die Fachärztin Susanne Schroeder, die sich auch in anderen Frauengesundheitsorganisationen für Frauen mit Brustkrebs engagiert.

Susanne Schroeder, vorne links, Gudrun Kemper, vierte von links, Karin Jöns, Präsidentin EUROPA DONNA Deutschland bis zum September 2007, dritte von rechts

Alter und neuer Vorstand
EUROPA DONNA in Deutschland im September 2007

Doch mit der Offenlegung der Finanzierung der europäischen Dachorganisation kam nun ans Licht: 86% des Etats des europäischen Dachverbandes „EUROPA DONNA international“ sind allein im Jahr 2007 durch die Pharmaindustrie finanziert worden, siehe dazu auch die Presseerklärung der EPGBC, der europäischen Parlamentsgruppe zu Brustkrebs.

Für das nationale Forum des Vereins EUROPA DONNA in Deutschland, der von der umstrittenen Finanzierungsform nicht betroffen ist, sind diese Zahlen ein Schock. Der europäische Dachverband hatte in der Vergangenheit die finanzielle Abhängigkeit von der Pharmaindustrie immer abgestritten.

„Es war für uns Bedingung, dass der nationale Verein in Deutschland keine Gelder vor dem Hintergrund von Interessenkonflikten erhält, sonst hätten wir uns für ein Vorstandsamt gar nicht zur Wahl gestellt bzw. den Verein nicht einmal unterstützt“, erklärt Gudrun Kemper. „Doch die europäische Arbeit ist teuer. Wir sind natürlich nicht fundamentalistisch eingestellt. In einem europäischen Verbund muss man auch die Anliegen und Entscheidungen aus anderen Ländern berücksichtigen und kann nicht allein die Richtung bestimmen. Es ist und bleibt aber sehr wohl eine Frage der Verhältnismäßigkeit und vor allem auch der inhaltlichen Neutralität. Mit 86%Pharmaanteil“ bei der Finanzierung kann diese Verhältnismäßigkeit jedoch zumindest meiner Meinung nach nicht mehr gewahrt werden, und auch hinsichtlich der inhaltlichen Neutralität sind zumindest bei mir eine Reihe von drängenden Fragen aufgetaucht.“

Breast Cancer Action Germany wird die Arbeit am Thema Brustkrebs weiterhin kritisch beobachten und meint: Es ist jetzt an der Zeit, neue unabhängige Modelle der Interessenvertretung zu entwickeln, die Vernetzung im Bereich der neutralen Frauengesundheitsorganisationen zu verbessern und Fehlentwicklungen insbesondere im Brustkrebsbereich kritisch zu hinterfragen.

Breast Cancer Action Germany fordert vor dem Hintergrund der aktuellen europäischen Erfahrungen:

Transparenz und Offenlegung der Finanzierung für gemeinnützige Organisationen im Gesundheitsbereich, und zwar sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene.

Gesundheitsbezogene Interessenvertretung
microhimbeer bei Behörden und
microhimbeer bei der Leitlinienentwicklung darf nur von Organisationen und ExpertInnen geleistet werden, die – auch in finanzieller Hinsicht – industrieunabhängig arbeiten.

Neutrale Begleitforschung zur Bewertung von Trends, Arbeitsergebnissen und Arbeitsweisen von Charity und Interessenvertretung im Gesundheitsbereich, einschl. eines „Lobbyregisters“.

Mehr zu diesem Thema:
http://bcag.twoday.net/stories/4997734/
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1
Mai
2008

"Kranke Geschäfte" - Einmal in den "Spiegel" schauen, bitte ...

Text: Gudrun Kemper

Skandal um Brustkrebsinitiative mamazone „Die Informationen, die Patienten über Selbsthilfegruppen bekommen, sind beeinflusst von Wirtschaftsinteressen", sagt wikipedia Gerd Glaeske, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. In Heft 17/2008 vom 21.04.2008 berichtet das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL ausführlich über Geschäftemachereien mit pharmagesponserten Patienteninitiativen. Diverse Gruppen werden unter die Lupe genommen, im Zentrum steht jedoch die gemeinnützige Brustkrebsinitiative "Mamazone" e.V. Ihr wird aufgrund von Empfehlungen für "Epo" - dem "Stoff aus dem Radsport-Doping" - vorgeworfen: „Was Mamazone hier bis vor kurzem gemacht hat, grenzt an Körperverletzung“, so Wolf-Dieter Ludwig, Hämatologe und Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, im SPIEGEL. Sind auch Patientinneninitiativen heute "gedopt"? Sollten sie überhaupt Medikamente empfehlen? Unabhängige Interessenvertretungsorganisationen aus dem Gesundheitsbereich weltweit betonen, dass sie grundsätzlich keine Empfehlungen zu einzelnen Produkten - logischerweise auch nicht zu einzelnen Wirkstoffe - aussprechen.

Lesen Sie den kompletten Bericht!
"Kranke Geschäfte" von Julia Bonstein (mit freundlicher Genehmigung des "SPIEGEL")

Ohne Pharmasponsoring in der Selbsthilfe arbeiten, geht das? Wir meinen ... Ja, es geht sogar besser! Zum Weiterlesen hier die wegweisende Link "Drittmittelrichtlinie" von Breast Cancer Action
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12
Dez
2006

Arzneimittelpreise & Mehrwertsteuer in Europa

16% Steuern auf unsere Medikamente, ab Januar 2007 werden es nochmal 3% mehr. Bei der bestehenden Regelung der Besteuerung von Medikamenten muss der Staat an hohen Arzneimittelpreisen interessiert sein, denn bei jedem Medikament fließt eine üppige Summe für in Deutschland gekaufte Medikamente über den vollen Mehrwertsteuersatz an den Staatshaushalt. Mit unseren Medikamenten sorgen auch wir als Frauen mit Brustkrebs also nicht zu knapp dafür, dass sich die Staatskassen füllen und die Mittel aus unseren Kassenbeiträgen über unsere Leistungsträger, meistens die Krankenkassen, über den Umweg Apotheke dem Staat zufließen.

Der Sozialverband VdK setzt sich zumindest für die Halbierung der
Mehrwertsteuer ein und hat deswegen im August 2006 das Gespräch mit dem Bundesfinanzminister geführt.

Hier die Steuersätze für Arzneimittel im europäischen Vergleich:

Dänemark 25%
Slowakei 19%
Deutschland 19% (ab 2007, zuvor 16%)
Italien 10%
Slowenien 8,5%
Griechenland 8%
Finnlad 8%
Polen 7%
Niederlande 6%
Belgien 6%
Portugal 5%
Ungarn 5%
Lettland 5%
Tschechische Republik 5%
Estland 5%
Spanien 4%
Luxemburg 3%
Schweiz 2,4%
Frankreich 2,1% für erstattungsfähige und 5,5% für nicht
erstattungsfähige Medikamente
Irland 0% für Medikamente zur oralen Anwendung, sonst bis zu 21%
England 0% auf Arzneimittel, die im Rahmen des National Health Service (NHS) verordnet werden, 17,5% auf nicht verschreibungspflichtige Medikamente
Österreich 0% für erstattete Medikamente, sonst 20%
Schweden 0% für verschreibungspflichtige Medikamente
Litauen 0% auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, sonst bis zu 5%
Malta 0%
Zypern0%

Gerade Medikamente für Frauen mit Brustkrebs gehören häufig in die hohen Preissegmente. Dass z.B. staatlicherseits bei uns mit der medikamentösen Versorgung von Krebspatienten hohe Summen eingenommen werden, ist aus der Betroffenensicht unverständlich.
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