Bundesrat: Beratungen zum Verbot kommerzieller und organisierter Suizidhilfe gehen weiter
Bereits am 04. Juli 2008 hat im Bundesrat eine Beratung über einen Gesetzentwurf zum Verbot der kommerziellen und organisierten Suizidhilfe stattgefunden.
In seiner
In der Pressemeldung des Bundesrats heißt es konkret: "Der Bundesrat spricht sich für die Strafbarkeit gewerblicher Sterbehilfe und zugleich für die Stärkung der Palliativmedizin und der Hospizarbeit aus. In einer heute gefassten Entschließung schlägt er vor, das Betreiben eines Gewerbes zur Suizidbeihilfe ebenso unter Strafe zu stellen wie das gewerbliche Anbieten und Vertreiben von Mitteln zur Selbsttötung oder die Übernahme einer maßgebenden Rolle in einem derartigen Gewerbe. Noch in diesem Jahr solle der Gesetzgeber tätig werden.
Hintergrund für die Entschließung ist, dass sich auch in Deutschland seit einiger Zeit vermehrt kommerzielle Sterbehilfeorganisationen etablieren wollen. Diese bieten Suizidwilligen einen vermeintlich leichten Weg in den Tod an - gegen Zahlung meist erheblicher Geldbeträge. Gerade Menschen in einer momentanen Verzweiflungssituation können durch die leichte Verfügbarkeit von Suizidmöglichkeiten zu unumkehrbaren Entscheidungen verführt werden.
Der Bundesrat warnt zudem davor, dass ein - wenn auch vielleicht nur subjektiv empfundener - Erwartungsdruck auf schwer kranke und alte Menschen entstehen könnte. Es widerspreche dem Menschenbild des Grundgesetzes, wenn mit dem Suizid und dem Leid von Menschen Geschäfte gemacht werden, betont die Entschließung."
Aus der konkreten Erfahrung mit Frauen mit fortgeschrittener Brustkrebserkrankung können wir den "subjektiv empfundenen Erwartungsdruck", den einzelne Frauen nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der zur Zeit laufenden öffentlichen Diskussion verstärkt empfinden, bestätigen.
Die
Gefordert von der Politik sei eine eindeutige Absage an jede Form einer kommerziellen und organisierten Suizidhilfe. So müsse das vor anderthalb Jahren beschlossene Gesetz zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung endlich in der Praxis ankommen und der "Eiertanz um Patientenverfügungen" dringend zu Gunsten eines Gesetzes beendet werden, das den Menschen Sicherheit biete. Auch im Bereich der Pflege bedürfe es wichtiger Prioritätensetzung. Die Verschiebung der Entscheidung im Bundesrat mache den dringlichen Aufgabenkatalog nur wieder größer, so das Fazit von Brysch.
Da der ursprünglich vorgeschlagene Gesetzentwurf zur nochmaligen Beratung zurück in die Fachausschüsse überwiesen wurde, werden wir den Sachstand weiter genau verfolgen.
Wichtige Links:
http://www.sterbehilfe-debatte.de (ehrenamtliches Gemeinschaftsprojekt der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland)
Das gesellschaftliche Tötungsverbot darf nicht angetastet werden! (Bioskop e.V.)
http://www.bioskop-forum.de/appell/appell_toetungsverbot.html
Dokumente zur Bundesratssitzung am 04.07.08
Erläuterung, 846. BR, 04.07.08 TOP 17: Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung (... StrRÄndG) - Antrag der Länder Saarland, Hessen, Thüringen - Drucksache: 230/06
Beschlusstenor in der Bundesratssitzung am 04.07.08: Vertagung; Entschließung; Ausschussrückverweisung
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung (... StrRÄndG)
Gesetzesantrag der Länder Saarland, Thüringen, Hessen
Bundesrat Drucksache 230/06, 27.03.06, 15 Seiten
Empfehlungen der Ausschüsse R - G - In zu Punkt ... der 846. Sitzung des Bundesrates am 4. Juli 2008 zum Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung (... StrRÄndG) - Antrag der Länder Saarland, Hessen, Thüringen
Weitere Info auf unserer Website:
http://www.bcaction.de/04ethik/04_euthanasie.htm
Breast Cancer Action Germany - 20. Jul, 16:11


