17
Jul
2008

Situation für Frauen mit Brustkrebs in Deutschland weiter verbesserungsfähig

Das Bundesgesundheitministerium teilte in heutiger Pressemeldung mit, dass die Überlebensraten bei Brustkrebs mittlerweile bei 81% nach fünf Jahren lägen. Da es in Deutschland kein funktionierendes flächendeckendes nationales Krebsregister gibt, sich Überlebensraten nach dem tatsächlichen Start des Screenings vor einem guten Jahr bisher höchstens marginal auswirken und Brustzentren europäische Leitlinien in Deutschland weiterhin unterschreiten, gibt es nach wie vor Handlungsbedarf, um das Überleben von Frauen mit Brustkrebs weiter zu verbessern. Die Datengrundlage des Bundesgesundheitsministeriums wird für die Überlebensraten bei Brustkrebs leider nicht benannt. USA und skandinavische Länder sollen weiter vorn liegen.

Nachfolgender Text: Pressemitteilung Bundesgesundheitsministerium v. 17. Juli 2008

In jüngsten Meldungen über die Überlebensraten bei deutschen Krebspatienten im internationalen Vergleich hat es geheißen, dass die 5-Jahres-Überlebensrate in Deutschland bei 75 Prozent liege.

Dazu erklärt das Bundesgesundheitsministerium:

Die Daten der Untersuchung sind für Deutschland inzwischen veraltet. Sie beziehen sich auf den Zeitraum 1990 bis 1999.

Die 5-Jahres-Überlebensraten für Brustkrebs, Darmkrebs und Prostatakrebs haben sich in den letzten Jahren in Deutschland verbessert und betragen mittlerweile 81 % für Brustkrebs, 60 % für Darmkrebs und 87 % für Prostatakrebs. Dies ist im Wesentlichen einer verbesserten Früherkennung und Behandlung geschuldet.

In Deutschland zeigt sich seit den 70er-Jahren insgesamt eine Verbesserung der Überlebensraten von Krebspatientinnen und -patienten. Die in der aktuellen Ausgabe der Broschüre „Krebs in Deutschland 2003 bis 2004 – Häufigkeiten und Trends“ (6. Ausgabe, erschienen im Februar 2008) analysierten Daten der Jahre 2000 bis 2004 zeigen, dass sich die Überlebensraten insgesamt bei allen Krebsarten bei Männern um weitere 5 Prozentpunkte, bei Frauen um weitere 2 Prozentpunkte verbessert haben.

Grundsätzlich sind internationale Vergleiche von Überlebensraten bei einzelnen Krebserkrankungen mit Vorbehalt zu bewerten. Bessere Überlebensraten sind nicht unbedingt ein Beleg für eine bessere Krebsfrüherkennung und -behandlung. So können beim Vergleich Verzerrungen auftreten (z. B. aufgrund unterschiedlicher Erfassungsgrade der nationalen Krebsregister).

Trotz des grundsätzlich erfreulichen Trends bei den Krebs-Überlebensraten in Deutschland weisen andere Staaten, wie die USA oder manche skandinavische Länder, bessere 5-Jahres-Überlebensraten auf. Die besseren Überlebensraten, insbesondere in den skandinavischen Ländern, werden darauf zurückgeführt, dass dort früher als in Deutschland ein bevölkerungsweites Mammographie-Screening eingeführt wurde.

Vor diesem Hintergrund wurde in Deutschland zwischen 2004 und 2008 ebenfalls ein qualitätsgesichertes Mammographie-Screening implementiert. Ferner dürfte die Versorgung in zertifizierten Brustkrebszentren in Zukunft maßgeblich zu einer weiteren Verbesserung der Brustkrebsüberlebenswahrscheinlichkeit in Deutschland beitragen.

Deutscher Behindertenrat: Patientenorganisationen fordern Ausbau der Beteiligungsrechte

Der gestiegenen Verantwortung der Patientenvertretung muss Rechnung getragen werden, so meldet sich der Deutsche Behindertenrat, mit einer Pressemeldung vom 17. Juli 2008 aus Berlin und legt dabei auch ein Papier für eine bessere Patientenbeteiligung in Deutschland vor:


Text der Pressemeldung des Behindertenrates:

In einer gemeinsamen Erklärung fordern die maßgeblichen deutschen Patientenorganisationen die Ausweitung ihrer Beteiligungsrechte im deutschen Gesundheitswesen.

Anlass ist die Neukonstitution des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen am 17. Juli 2008. "Um die Interessen der Patientinnen und Patienten effektiver zu vertreten, brauchen wir als nächsten Schritt der Patientenbeteiligung ein Stimmrecht in Verfahrensfragen" , erklären die im Bundesausschuss beteiligten Organisationen. Dazu gehören der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv ), die Organisationen des Deutschen Behindertenrates, die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -initiativen sowie die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.

Ein Stimmrecht in Verfahrensfragen beträfe die Geschäfts-, Verfahrens- und Tagesordnung, das Protokoll sowie die Themensetzung. Die Ausweitung der Befugnisse sei erforderlich, um der gestiegenen Verantwortung der Patientenorganisationen gerecht werden zu können. Diese würden in der Öffentlichkeit immer mehr als Teil der Gemeinsamen Selbstverwaltung wahrgenommen.

"Wenn wir für Entscheidungen stärker in Haftung genommen werden, müssen wir auch größeren Einfluss auf den Prozess der Beratungen haben" , so die Organisationen. Bei der Forderung nach einer Ausweitung der Mitbestimmung geht es ausdrücklich nicht um eine Mitentscheidung in den konkreten Sachfragen.

Wille des Gesetzgebers vollständig umsetzen

Über den Bundesausschuss hinaus fordern die Patientenorganisationen eine Einbindung in alle wichtigen Entscheidungsgremien. So existieren neben dem Bundesausschuss weitere relevante Handlungsfelder der Gemeinsamen Selbstverwaltung, die bislang ohne Beteiligung der Betroffenen geregelt werden.

Dazu gehören die neuen Versorgungsverträge, Vereinbarungen über Vergütung und Qualitätssicherung sowie die Krankenhausplanung auf Landesebene. "Der Gesetzgeber hat 2004 beschlossen, dass Patientenvertreter/innen in allen Angelegenheiten mitberaten sollen, die die Versorgung betreffen. Diese Vorgabe ist noch nicht vollständig umgesetzt" , so die Patientenverbände. Die Beteiligung von Patientenvertreter/innen im Bundesausschuss habe nicht nur den Betroffenen genutzt, sondern auch dem System der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt.

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Ende der Pressemeldung des Deutschen Behindertenrates, der zusätzlich folgendes Positionspaper zum Download bereithält:
Weiterentwicklung der Patientenbeteiligung im deutschen Gesundheitswesen
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