7
Jul
2008

Keine Benachteilung von Frauen mit Behinderungen bei staatlichen Programmen und Maßnahmen - Mammographie-Screening

Die ASF-Bundeskonferenz fordert das SPD-geführte Bundesgesundheitsministerium anläßlich der 18. Ordentlichen Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft
Sozialdemokratischer Frauen (ASF), die vom 15. bis 18. Juni in Kassel staatfand auf, unverzüglich sicher zu stellen, dass alle Programme und Maßnahmen so ausgerichtet werden, dass die Teilhabe und insbesondere die Teilnahme von Mädchen und Frauen mit Behinderungen gewährleistet ist.

So muss bei dem zurzeit laufenden Brustkrebs-Screening unverzüglich sichergestellt werden, dass auch Frauen mit Behinderungen die Untersuchungsangebote trotz ihrer Behinderung wahrnehmen können. Sollten der
Zugang zur Praxis oder die Gerätschaften in den beauftragten Praxen (Röntgengeräte) dies nicht gewährleisten, müssen sofort Alternativen angeboten
werden, die weitere Belastungen verhindern.
Zukünftig müssen grundsätzlich derartige Programme bereits bei ihrer Planung die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.

Kostenanalysen müssen bereits bei der Planung hierzu Lösungen vorsehen.

Quelle: Angenommene und überwiesene Anträge - Ordentliche Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft
Sozialdemokratischer Frauen
(ASF)
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Wir verweisen an dieser Stelle weiterhin auf die bei der Veranstaltung der Patientenbeauftragten im Juni 2008 vorgetragenen Mängel des Programms
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