Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten.
Nachdem Ecuador am 3. April als zwanzigster Mitgliedsstaat die Ratifikationsurkunde in New York hinterlegt hat, ist das Übereinkommen nun, vier Wochen später für alle Mitgliedsstaaten, die bereits ratifiziert haben, völkerrechtlich wirksam. Dieses universelle Vertragsinstrument konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern. Das Vertragswerk stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von weltweit rund 650 Millionen behinderter Menschen dar. Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30. März 2007 unterzeichnet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) arbeite verstärkt daran, die Ratifikation innerstaatlich voranzutreiben. Deutschland bleibe damit Schrittmacher auf dem Weg zur selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen. Der Hintergrund der zügigen Ratifikation entspreche dem Paradigmenwechsel, der konsequent fortgesetzt werde: Hin zu einer Politik für und mit behinderten Menschen im Sinne der Einbindung, Ermutigung, Befähigung, selbstbestimmten Teilhabe und Gleichstellung mit bürgerrechtlichem Ansatz, nicht als karitative Sozialpolitik.
Weiterführende Links:
Das UN-Übereinkommen in der deutschen Übersetzung:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/2888/property=pdf/uebereinkommen_ueber_die_rechte_behinderter_menschen.pdf
bzw. auf der UN-Webseite:
http://www.un.org/Depts/german/gv-61/band1/ar61106.pdf
UN-Übereinkommen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen (1975):
http://www.unric.org/html/german/resolutions/A_RES_3447.pdf
UN-Rahmenbestimungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte (1993):
http://www.unric.org/html/german/resolutions/A_RES_48_96.pdf
Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (30. Oktober 2006):
http://www.un.org/Depts/german/gv-61/band1/ar61106.pdf
Das Fakultativ-Protokoll wurde von Deutschland am 30. März 2007 als einem der esten Staaten unterzeichnet.
Nachdem Ecuador am 3. April als zwanzigster Mitgliedsstaat die Ratifikationsurkunde in New York hinterlegt hat, ist das Übereinkommen nun, vier Wochen später für alle Mitgliedsstaaten, die bereits ratifiziert haben, völkerrechtlich wirksam. Dieses universelle Vertragsinstrument konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern. Das Vertragswerk stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von weltweit rund 650 Millionen behinderter Menschen dar. Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30. März 2007 unterzeichnet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) arbeite verstärkt daran, die Ratifikation innerstaatlich voranzutreiben. Deutschland bleibe damit Schrittmacher auf dem Weg zur selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen. Der Hintergrund der zügigen Ratifikation entspreche dem Paradigmenwechsel, der konsequent fortgesetzt werde: Hin zu einer Politik für und mit behinderten Menschen im Sinne der Einbindung, Ermutigung, Befähigung, selbstbestimmten Teilhabe und Gleichstellung mit bürgerrechtlichem Ansatz, nicht als karitative Sozialpolitik.
Weiterführende Links:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/2888/property=pdf/uebereinkommen_ueber_die_rechte_behinderter_menschen.pdf
bzw. auf der UN-Webseite:
UN-Übereinkommen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen (1975):
UN-Rahmenbestimungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte (1993):
Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (30. Oktober 2006):
Das Fakultativ-Protokoll wurde von Deutschland am 30. März 2007 als einem der esten Staaten unterzeichnet.
Breast Cancer Action Germany - 30. Mai, 13:48


