30
Mai
2008

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten.
Nachdem Ecuador am 3. April als zwanzigster Mitgliedsstaat die Ratifikationsurkunde in New York hinterlegt hat, ist das Übereinkommen nun, vier Wochen später für alle Mitgliedsstaaten, die bereits ratifiziert haben, völkerrechtlich wirksam. Dieses universelle Vertragsinstrument konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern. Das Vertragswerk stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von weltweit rund 650 Millionen behinderter Menschen dar. Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30. März 2007 unterzeichnet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) arbeite verstärkt daran, die Ratifikation innerstaatlich voranzutreiben. Deutschland bleibe damit Schrittmacher auf dem Weg zur selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen. Der Hintergrund der zügigen Ratifikation entspreche dem Paradigmenwechsel, der konsequent fortgesetzt werde: Hin zu einer Politik für und mit behinderten Menschen im Sinne der Einbindung, Ermutigung, Befähigung, selbstbestimmten Teilhabe und Gleichstellung mit bürgerrechtlichem Ansatz, nicht als karitative Sozialpolitik.

Weiterführende Links:

Pfeil Das UN-Übereinkommen in der deutschen Übersetzung:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/2888/property=pdf/uebereinkommen_ueber_die_rechte_behinderter_menschen.pdf

bzw. auf der UN-Webseite:
Pfeil http://www.un.org/Depts/german/gv-61/band1/ar61106.pdf

UN-Übereinkommen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen (1975):
Pfeil http://www.unric.org/html/german/resolutions/A_RES_3447.pdf

UN-Rahmenbestimungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte (1993):
Pfeil http://www.unric.org/html/german/resolutions/A_RES_48_96.pdf

Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (30. Oktober 2006):
Pfeil http://www.un.org/Depts/german/gv-61/band1/ar61106.pdf
Das Fakultativ-Protokoll wurde von Deutschland am 30. März 2007 als einem der esten Staaten unterzeichnet.
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